IG "Umgehung von Rinchnach"
IG Umgehung von Rinchnach Regierung-Straßenbauamt 
"Wir wollen die Lärmbekämpfung verstärken und den Flächenverbrauch vermindern, was leichter gefordert als vor Ort konsensfähig ist.
Wir verbrauchen in Bayern und Deutschland für Infrastruktur und andere Bauten zu viel Lebensraum. Da müssen wir bescheidener und zurückhaltender werden."

Bay. Ministerpräsident Horst Seehofer,
Zitat aus der Regierungserklärung am 10.12.2008


Regierung von Niederbayern
"St 2134 (Zwiesel) B 11 - Rinchnach - B 85;

Planfeststellung für die Ortsumgehung Rinchnach von Str.-km 5,735 (REG 12) bis Str.-km 61,072 (St 2134) im Gebiet der Gemeinde Rinchnach mit Ausgleichsflächen in der Gemeinde Arnbruck;
Planfeststellung nach Art. 36 ff. BayStrWG i.V.m. Art. 72 ff. BayVwVfG

Die vollzähligen Planunterlagen werden (wurden, JD) in der Gemeinde Rinchnach und der landschaftspflegerische Begleitplan mit den Grunderwerbsunterlagen auch in der Gemeinde Arnbruck öffentlich ausgelegt.
Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Maßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Ellerbach, Rinchnach und Arnbruck beansprucht."
(
http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/wirueberuns/aufgaben/32_hochbau_start.htm)


Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden insgesamt 436 Einwendungspunkte vorgetragen.
Das Staatliche Bauamt Passau prüft nun, ob den Einwendern entgegen gekommen werden kann bzw. entgegen gekommen werden muss. Dies wird einige Monate dauern.
Anschließend werden bei einem nicht öffentlichen Erörterungstermin die Einwendungen und die entsprechenden Stellungnahmen des Staatlichen Bauamtes besprochen.
Dann wird die Regierung von Niederbayern als Planfeststellungsbehörde die Einwendungen sowie die Ergebnisse des Erörterungstermines abwägen und einen Planfeststellungsbeschluss erlassen, wenn das Vorhaben zugelassen werden kann.
Dagegen können Rechtsmittel eingelegt werden.



Staatliches Bauamt Passau

graphic