IG "Umgehung von Rinchnach"
IG Umgehung von Rinchnach Gemeinde - Beschlüsse und InfosBgm-Stellungnahme 28.Juli 09 

Fragenkatalog mit der Bitte um Beantwortung bei der Bürgerversammlung
der Gemeinde Rinchnach am 2. 4. 2009 sowie um schriftliche Beantwortung der Fragen
unter Einbeziehung der Ergebnisse der Bürgerversammlung

Stellungnahme des Bürgermeisters vom 28. 7. 2009

Fragen an die Gemeinde Rinchnach – Antworten des Bürgermeisters:
Bei einem Planfeststellungsverfahren ist grundsätzlich die Gemeinde von der Planfeststellungsbehörde beauftragt, die sog. Anhörung und Beteiligung von Bürgern, deren Belange durch das Vorhaben betroffen sind, durchzuführen und ggf. Einwendungen entgegenzunehmen. Die Planunterlagen liegen einen Monat öffentlich für jedermann aus. Hinweise hierzu wurden im Bayerwaldboten veröffentlicht. Bei weitem nicht alle Rinchnach Haushalte haben den Bayerwaldboten abonniert. Der Gemeindeanzeiger wird aber grundsätzlich allen Haushalten zugestellt.
Warum wurde im Gemeindeanzeiger 2008, ausgeteilt Mitte Dezember 2008, nicht auf die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens sowie die Möglichkeit der Einsichtnahme der dazu vorliegenden Unterlagen (textliche Ausführungen und verschiedene Pläne) hingewiesen?

zu 1:
Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren sind am 04.12.08 bei der Gemeinde Rinchnach ohne Vorankündigung eingegangen. Der Termin für die Auslegung (ab 29.12.) wurde am 12.12.08 ( Termin des Presseberichts) telefonisch mit Regierung abgestimmt und am 16.12.08 ortsüblich bekannt gemacht. Da war der Gemeindeanzeiger fertig.
Bei einem Bau von Forststraßen ist es üblich und selbstverständlich, die betroffenen Grundstückeigentümer zu einer Besprechung einzuladen. Dies zeugt zum einen von gegenseitiger Wertschätzung und hilft, auftauchende Probleme einvernehmlich und zügig zu lösen.
Warum wurden die oder viele der betroffenen Grundstückeigentümer der geplanten Umgehungstrasse über den Termin, den genauen Trassenverlauf sowie den Ablauf des Planfeststellungsverfahrens nicht informiert?

zu 2:
Eine Forststraße dient der Erschließung von Forstgrundstücken und muss von den begünstigten Grundstückseigentümern mitfinanziert werden. Natürlich lädt man dazu erst einmal die Betroffenen zu einem Gespräch darüber ein, ob die Straße überhaupt gebaut werden soll. Der Bau einer Staatsstraße ist eine ganz andere Sache, und das Verfahren dafür ist klar geregelt.
Warum wurden im Rahmen des Planfeststellungsverfahren die "Detail-Pläne" in der Regel nicht zur Einsichtnahme vorgelegt, selbst wenn es Unklarheiten über die "Grundstücks-Betroffenheit" einiger Nachfragender gab, wie sich bei fehlerhaft erteilten Auskünften gezeigt hat?

zu 3:
Pläne für den notwendigen Grunderwerb wurden erst mit den Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren ausgearbeitet. Inhalt der Grunderwerbspläne sind persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Einsicht und Auskunft ist den Betroffenen für den sie betreffenden Teil zu gewähren, was auch geschehen ist, sofern sie vorgesprochen haben und auf ein mögliches persönliches Betroffensein hingewiesen haben. Eine schriftliche Einzelinformation an ortsansässige Betroffene ist verfahrensrechtlich nicht vorgesehen.

Wie kommt der Gemeinderat zu der Überzeugung, dass eine breite Mehrheit diese Planung unterstützt, wenn die überwiegende Mehrheit der Gemeindebevölkerung nichts über den Verlauf der Trasse und das große Ausmaß der geplanten Baumaßnahmen weiß.
Kann man nicht erst nachdem man informiert ist, worum es genau geht, entscheiden, ob man dafür oder dagegen ist?

zu 4:
Der Gemeinderat ist die demokratisch gewählte Vertretung der Gemeindebürger. Ihm obliegt es, die Interessen des Gemeinwohls, nicht einzelner, zu wahren. Dabei entscheidet jedes Gemeinderatsmitglied eigenverantwortlich. Die Bemühungen der Gemeinde Rinchnach um eine Umgehungsstraße beschäftigten alle Gemeinderatsgremien seit den 70er Jahren. Jedes einzelne Gemeinderatsmitglied war stets ausreichend informiert und wusste sehr wohl, worum es geht.
Zu keiner Zeit gab es ernsthafte Hinweise darauf, dass der Gemeinderat die Ostumgehung in Frage stellen solle, weil eine Mehrheit der Bevölkerung eine andere Lösung wünscht. Deshalb hatte auch nicht ein Gemeinderatsmitglied bei der entscheidenden Abstimmung Zweifel daran, dass die Umgehung, wie sie jetzt im Bauentwurf vorliegt, im Interesse der Gemeinde Rinchnach liegt.
Die touristische Attraktivität der Rinchnacher Gegend ist vor allem bestimmt von dem ursprünglich-natürlichen Naherholungsgebiet im östlichen Gemeindebereich, die Landwirtschaft durch die nachteilige Mittelgebirgslage. Der Rinchnacher Raum hat kaum Arbeitsplätze zu bieten. Deshalb ist ein Erhalt des derzeitigen Standes der Landwirtschaft und des Tourismus - besser noch ein Ausbau - sehr wünschenswert. Der Bau der geplanten Umgehung steht dem abträglich entgegen, noch abträglicher aber ist der Bau für die Lebens- und Gestaltungsmöglichkeiten künftiger Generationen. Dazu ein Zitat von Alois Glück: "Wir müssen bei Entscheidungen immer darüber nachdenken, wie sie sich auf unsere Kinder und Enkelkinder auswirken, wir dürfen nicht von der Substanz leben, sondern müssen nachhaltig wirtschaften".
Sieht der Gemeinderat von Rinchnach durch den Bau der geplanten Umgehungsstraße keine Beeinträchtigung für die Entwicklung und die künftigen Gestaltungsmöglichkeiten in den Bereichen Tourismus, Naherholung und Landwirtschaft?

zu 5:
Der Gemeinderat sieht weder eine Beeinträchtigung für die künftige Entwicklung der Gemeinde noch eine entscheidende Einschränkung für Entwicklung und Gestaltung in den Bereichen Tourismus und Landwirtschaft, zumal bei solchen Maßnahmen immer abzuwägen ist, ob eventuelle Nachteile im Vergleich zu den Vorteilen hinnehmbar sind. Um eine Durchschneidung von Grundstücken weitgehend zu vermeiden, hatte sich die Gemeinde bemüht, die Trasse zwischen Zimmerauer Straße und Gehmannsberger Straße weiter nach Osten in Richtung vorhandene Hangkante zu verschieben. Diese Bemühungen scheiterten aufgrund naturschutzrechtlicher Vorgaben. Der Gemeinderat ist überzeugt davon, dass eine echte Umgehung absolut notwendig ist und die Planung des Auslegungsverfahrens unter Einbeziehung der gemeindlichen Stellungnahme in diesem Verfahren die Kompromiss- Lösung darstellt.
Rinchnach ist – im Gegensatz zu manchen Nachbarorten - noch in der glücklichen Lage, einen gewachsenen und infrastrukturell funktionierenden Ortskern zu haben. In der Ortsmitte – nicht ausgelagert in Gewerbegebieten an Ortsrändern - sind bei örtlichen Händlern sämtliche Produkte der Grundversorgung und des täglichen Bedarfs zu erhalten, ist einheimische, gutbürgerliche Gastronomie vorhanden, die medizinische Grundversorgung gewährleistet, sind Bankfilialen beheimatet usw. Die im Ortskern angesiedelten Handels- und Gewerbeeinrichtungen freuen sich über jede Stammkundschaft, hoffen sicher aber auch auf "Gelegenheitskundschaft" von der Straße.
Viele Gemeinden, u. a. in der engeren Nachbarschaft Langdorf und Böbrach, haben erfahren, dass durch den Bau weiträumiger Umfahrungen der Ortskern deutlich "verwaiste". Aus diesen Gründen haben sich auch die Gemeinden Frauenau und Bay. Eisenstein gegen den Bau einer Ortsumgehung entschieden.
Sieht der Gemeinderat keine Gefahr, dass sich in Rinchnach die Situation für Geschäftswelt sowie Gastronomie und damit für den Ortskern generell verschlechtert?

zu 6:
Durch die Umgehung wird sich die Aufenthaltsqualität im Ortskern deutlich verbessern. Eine erhebliche Verschlechterung für Geschäftswelt und Gastronomie dadurch, dass der Durchgangsverkehr wegfällt, befürchtet der Gemeinderat nicht. Für die Gastronomie kann ein verkehrsberuhigter Ortskern sogar von Vorteil sein. Von Seiten der Geschäftswelt wurden auch keine Bedenken geäußert.
Als Argument für eine Ortumgehung wird u. a. auch die Verbesserung der Schulwegsicherheit vorgebracht. Die Schulwegsicherheit ist aber am stärksten durch das "Beparken" bzw. "Zuparken" der Gehwege entlang des Kirchenvorplatzes und der Kirche beeinträchtigt. Die Kinder müssen deswegen auf der Straße gehen oder in die Straße treten, um sich zu vergewissern, dass ein sicheres Überqueren möglich ist. Dieses Problem ist dem Bau einer Umgehungsstraße keinesfalls gelöst, der Verkehr zur Schule wird durch den Bring- und Holverkehr nach wie vor groß sein.
Welche Möglichkeiten sieht der Gemeinderat zu einer Verhinderung des Parkens auf dem Bürgersteig und zu einer Verbesserung der Fußgängersituation aus dem Dorf Richtung Schule?

zu 7:
Die Fußgängersituation, vor allem für Schulkinder, wird sich deutlich verbessern, wenn der Durchgangsverkehr, insbesondere der Schwerverkehr, wegfällt. Ein Zusammenhang zwischen fehlender Parkmoral und Umgehungsstraße ist nicht erkennbar. Soweit es um Parküberwachung geht, kann die Gemeinde nur die Polizei bitten, durch gelegentliche Ahndung der Ordnungswidrigkeiten „erzieherisch" zu wirken. Eine eigene Parküberwachung scheidet aus Kostengründen aus.
Immer wieder wird auch auf eine schnellere Anbindung an den Donauraum verwiesen. Rinchnach hat über die B 85 nach Regen bereits eine schnelle Anbindung dahin. Falls dies nicht so wäre, hätte z. B. die Stadt Regen schon längst eine verbesserte Anbindung gefordert.
Welche Argumente lassen den Gemeinderat zu der Auffassung kommen, dass die bestehende Verbindung zur Autobahn über Regen nach Deggendorf schlechter ist als eine neu zu schaffende Verbindung über Hangenleithen nach Hengersberg?

zu 8:
Die „Ruselbergstrecke" stellt keine volle Anbindung an die Autobahn dar. Sie ist für Schwerverkehr, wie z.B. den Transport eines Fertighauses der Fa. Holzbau Dengler gesperrt. Solcher Verkehr muss entweder über Schönberg oder Patersdorf ausweichen, was natürlich erhebliche Umwege bedeutet. Darüber hinaus erreicht man die Autobahn bei Deggendorf mit Pkw nur über eine zumindest teilweise Stadtdurchfahrt mit mehreren Ampelkreuzungen bzw. Straßeneinmündungen. Die Nachteile (Zeitverlust und Umweltbelastung) sind offensichtlich.
In dem Gemeinderatsbeschluss zum Bürgerantrag der IG "Für eine naturerhaltende Umgehung von Rinchnach" wird ausgeführt: "Nach Auffassung des Gemeinderats soll eine "eigenständige" Veranstaltung dazu dienen, der 'IG' unter dem Deckmantel 'Informationsveranstaltung' eine Plattform für Agitation gegen die vorliegende Planung zu bieten."
Wie und warum kommt der Gemeinderat zu dieser Auffassung?

Ist in dieser Formulierung impliziert, dass die IG bisher Agitation betrieben hat?
Ist der Begriff Agitation im Gemeinderatsbeschluss positiv im Sinne von "intensiver politischer Aufklärungstätigkeit"  zu interpretieren?
Oder ist der Begriff – wie die Formulierung "unter dem Deckmantel" sowie "eine Plattform" vermuten lässt - abwertend im Sinne von "politischer Hetze" sowie aggressiver Beeinflussung anderer zu sehen?
Ist man der Meinung, dass es der IG nicht um Sachargumentation geht, sondern um
"Stimmungsmache" und Vereinfachung, um unter Umgehung von Gegenargumenten und Abwägungen nur eine pauschale Gegenposition zu erzeugen?
Werden der Sprecher und die Wortführer der IG als Agitatoren, d. h. als Aufwiegler, Hetzer und Unruhestifter gesehen?

Wirft man der IG mangelnde politische und kommunikative Kultur sowie ein fragwürdiges Demokratieverständnis vor, wie es im Vorwurf der Agitation zum Ausdruck kommt?

keine Beantwortung