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Gemeinderatsbeschluss vom 10. Februar 2009
(Abstimmungsergebnis 17:0)
Der Gemeinderat Rinchnach stellt klar fest, dass es für die Gemeinde Rinchnach zur Umgehung auf der Osttrasse keine Alternative gibt. Der Wunsch einer breiten Mehrheit nach einer
deutlichen Entlastung für den Ort vom Durchgangsverkehr besteht unverändert. Die jetzt von einer kleinen Minderheit zur Diskussion gestellte Variante ist keine brauchbare Alternative. Sie bringt für viele von der Verkehrsbelastung betroffene Anlieger überhaupt keine Entlastung und
belastet von der St 2134 bisher nicht unmittelbar betroffene Anlieger. Ein Baubeginn für das Projekt des Planfeststellungsverfahrens ist vom Straßenbauamt zügig vorzubereiten, so dass mit dem Bau nach Vorliegen von Baurecht begonnen werden kann.
Der Gemeinderat stellt weiter fest, dass er sich für Klessinger Vollerwerbslandwirte eine Linienführung etwas weiter in Richtung Gehmannsberg gewünscht hätte.
Wenn Naturschutzbelange dies jedoch nicht zulassen, soll in den Grundstücksverhandlungen durch Tausch rund teilweise Bodenneuordnung versucht werden, die massive Durchschneidung von größeren landwirtschaftlichen Flächen etwas abzumildern. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass
einige Grundstückseigentümer, die keine Landwirtschaft mehr betreiben, gegenüber der Gemeinde zu erkennen gegeben haben, dass sie zum Verkauf von Flächen über den Straßenbedarf hinaus bereit sind.
Zur Planung selbst hat die Gemeinde Rinchnach folgende Änderungswünsche:
- Bei Unterasberg soll an der Abfahrt nach Rinchnach ein Kreisverkehr angelegt werden, da viele Rinchnacher ihren Arbeitsplatz in Zwiesel haben und der
Kreisverkehr ein sicheres Einfädeln in die St 2134 ermöglichen würde.
- Über diesen Kreisverkehr könnte durch einen etwas großzügigeren Ausbau des geplanten Wirtschaftsweges entlang der neuen Straße
bis zur Zimmerauer Straße für diese Straße eine direkte Anbindung an die Umgehung für Oberasberg, Zimmerau und den Schwerverkehr der beiden Zimmerauer Sägewerke geschaffen werden, ohne dass weitere Trasseneinschnitte in landwirtschaftliche Grundstücke erforderlich wären und ohne dass im kurzen Abstand
nach
Unterasberg eine weitere Straßeneinmündung auf die neue Umgehungsstraße treffen würde.
- Die vor kurzem zum öffentlichen Feld- und Waldweg abgestufte „Schneidergasse" darf nicht an der neuen Straße enden, sondern muss,
wie in der Planung aus dem Jahr 2004 bereits dargestellt, durch einen Rahmendurchlass erhalten bleiben, damit eine kurzläufige Verbindung des Anwesens „Schneidergasse 16" zum Ort ebenso erhalten bleibt, wie die wichtige Wanderwegverbindung und Loipenverbindung von Rinchnach nach Gehmannsberg.
- Die Erschließungsfunktion aller vorhanden Waldwege im Probstberg muss erhalten werden. Dazu ist über die geplante Berme und den oberen Begleitweg
des Geländeeinschnitts die Anbindung zweier weiterer Wege herzustellen.
- Die geplante Erschließung der von der Dammschüttung bei der Ellerbach betroffenen Grundstücke Richtung Rinchnacher Ohe ist nicht ausreichend
dargestellt und muss verbessert werden.
Unter Berücksichtigung der Änderungswünsche, evtl. auch in Gestalt geeigneter Alternativen für die dargelegten Problemstellungen, besteht mit der vorgelegten Planung seitens der Gemeinde Rinchnach Einverständnis.
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