IG "Umgehung von Rinchnach"
IG Umgehung von Rinchnach Anträge-Fragenkataloge 7.1.2010 zwei Anträge Ortskern-Entlastung7.1.2010 Antrag-Schwerverkehrsentlastung 

Antrag
zur Aufnahme folgenden Tagesordnungspunktes bei der
nächsten Sitzung des Rinchnacher Gemeinderates

Beratung über eine Ortskernentlastung im Jahr 2011
durch Schwerverkehrsumleitung über die B 85 und die ausgebaute B 11

Der Antrag der IG "Für eine naturerhaltende Umgehung von Rinchnach" um eine testweise Umleitung des Schwerverkehrs im Jahre 2011 über die B 85 nach Regen und weiter über die B 11 (Regener Tunnel und dreispurige Trasse Richtung Schweinhütt/Dreieck) Richtung Zwiesel (umgekehrt analog) wird wie folgt begründet:


1. Entlastung Rinchnachs vom Schwerverkehr
    Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der St 2134 zwischen Rinchnach und Dreieck

Bei der IG-Mitgliederversammlung am 15.11.2009 wurde diskutiert, ob nicht der dreispurige Ausbau der B 11 zwischen Regen und Schweinhütt eine positive Auswirkung für den überörtlichen Verkehr Passau – Zwiesel und umgekehrt haben könnte. Die Versammlung kam zu dem Ergebnis, dass sich der Gemeinde Rinchnach für das Jahr 2011 die Chance auf ein „Schwerverkehrsentlastungsjahr 2011“ bietet, die gerade im Hinblick auf das Jubiläumsjahr „2011 - 1000 Jahre Rinchnach“ von großem Vorteil ist.

Die Diskussion erbrachte folgenden Vorschlag:
Nach der Fertigstellung des dreispurigen Ausbaus der B 11 vor dem Winter 2010/11 kann im Jahre 2011 testweise der Rinchnach besonders belastende überörtliche Schwerverkehr generell über die B85 nach Regen und weiter über die B 11 (Regener Tunnel und dreispurige Trasse Richtung Schweinhütt/Dreieck) Richtung Zwiesel geführt werden (umgekehrt analog). Einige Navigationssysteme favorisieren diese Strecke für den LKW-Fernverkehr heute schon.

Dies bedeutet zwar eine Streckenverlängerung von 6,4 km gegenüber der Strecke über Probstberg-Rinchnach- Dreieck, verbessert aber gewiss erheblich die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, die die enge, kurvenreiche und für den Schwerlastverkehr ungeeignete St 2134 zwischen B 85/Abzweigung Ellerbach und in die B11/Einmündung-Dreieck nutzen.


2. Möglichkeit des Verbots für überörtlichen Schwerverkehr durch testweise Abstufung     des Staatsstraßen-Abschnittes Rinchnach/Hofmark1 – Probstberg B 85 zu einer
   Gemeindeverbindungsstraße

Nach Aussagen des Straßenbauamtes kann die Ortsdurchfahrt von Rinchnach nicht generell für überörtlichen Schwerverkehr gesperrt werden, da durch Rinchnach eine Staatsstraße führt und der Staat ein Durchfahrtsverbot nicht erlassen wird. Dies heißt, dass für das „Schwerverkehrsentlastungsjahr 2011“ straßenrechtliche Umstufungen notwendig sind.

Diese sind für die Zeit nach der Fertigstellung der geplanten Umgehung sowieso schon festgelegt und Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens. So hat auch der Gemeinderat Rinchnach im Jahre 2007 beschlossen:
“Da ein genauer Widmungsplan Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen für die Umgehung der St 2134 sein soll, wird bereits jetzt als Position der Gemeinde festgestellt, dass das Teilstück Ortsdurchfahrt ab Anwesen Hofmark 1 bis zum Probstberg künftig Gemeindestraße werden soll. … „
Begründet wird dieser Beschluss u. a. damit, dass „dies sicher auch für die Gemeinde die vernünftigste Lösung darstellen würde, denn dann wäre bei Großveranstaltungen in der Hofmark nur mehr die Gemeinde für die Sperrung der Straße zuständig.“ (beides veröffentlicht im Gemeindeanzeiger 2007).


3. Selbstständige Handlungsmöglichkeiten der Gemeinde
    im 1000-Jahre-Jubiläumsjahr 2011

Gerade im Jahre 2011 ist es sicher von Vorteil, wenn die Gemeinde die Sperrung der Ortsdurchfahrt selbst aussprechen kann, sind doch einige Großveranstaltungen zu erwarten, die dies notwendig machen. Die Gemeinde kann vor allem aber auch ein Verkehrsverbot für überörtlichen Verkehr ab einer bestimmten Tonnage auf der Gemeindeverbindungsstraße Rinchnach/Hofmark1 – Anschluss B85/Ellerbach bzw. ein Verbot des Durchgangsverkehrs für die Hofmark erlassen und so die ersehnte Entlastung des Ortskerns von Schwerverkehr im Jahr 2011 erreichen. Begrüßen würden dies sicher alle Rinchnacher selbst genauso wie alle Touristen, Jubiläumsjahr- Gäste usw.

Die testmäßige Abstufung des Staatsstraßenstücks hat natürlich auch zur Folge, dass die Gemeinde in diesem Jahr die Unterhaltslast übernehmen muss. Dies dürfte sich aber durch den Wegfall des überörtlichen Schwerverkehrs in Grenzen halten, die Kosten-Nutzenabwägung trotzdem sehr positiv sein.


4. Umwidmung der REG 4 zur St 2134

Da in dieser Testphase die St 2134 aus Richtung Dreieck an der Rinchnacher Ohebrücke enden und nicht mehr weiter durch den Ortskern über Probstberg zur B 85 führen würde, würde sich anbieten, die bisherige REG 4 von Rinchnach nach Kasberg/B85 für dieses Testjahr umzuwidmen in ein Stück der St 2134, dies auch gerade deshalb, weil die St 2134 (beginnend südlich der B 85 ab Abzweigung Poschetsried) über die B85/Abzweigung Falkenstein wieder erreicht werden könnte. Die St 2134 führt dann über Kirchberg Richtung Zenting weiter.

Die Anlieger der St 2134 von Probstberg über den Rinchnacher Ortskern bis Dreieck sowie der REG 4 von der Ohebrücke mussten/müssen in den Jahren 2008, 2009 und 2010 durch die Umleitungen im Zusammenhang mit dem Ausbau der St 2132 Frauenau - Klingenbrunn und der B 11 Regen - Schweinhütt erhebliche Beeinträchtigungen erleiden. Diese Anlieger würden sich über ein entlastendes Entgegenkommen der entsprechenden Behörden im Jahr 2011 sicher freuen.


5. Baldmöglichster Beginn der Vorarbeiten für das „Schwerverkehrsentlastungsjahr 2011“

All diese Überlegungen für das Jahr 2011 stellen wir jetzt schon vor, da wir es als dringend erachten, baldmöglichst Verbesserungen anzustrengen bzw. zu testen, unabhängig von einer optimalen und endgültigen Lösung, die wohl noch etwas auf sich warten lässt.

Die Vorschläge zum „Schwerverkehrsentlastungsjahr 2011“ sollen und können nur als Denkanstoß dienen und bedürfen natürlich noch einer differenzierteren und analytischeren Betrachtung.
Wir sind gerne bereit, uns daran zu beteiligen.