IG "Umgehung von Rinchnach"
IG Umgehung von Rinchnach Anträge-Fragenkataloge 30.3.2009 Fragenkatalog-Straßenbauamt  
Fragenkatalog
mit der Bitte um Beantwortung bei
der Bürgerversammlung der Gemeinde Rinchnach am 2. 4. 2009
sowie um schriftliche Beantwortung der Fragen unter Einbeziehung der Ergebnisse der Bürgerversammlung

Fragen an die Planungsbehörde:
  1. Die Ortsumgehung dient der Entlastung des Ortskernes vom Verkehr aus Richtung Passau – Schönberg (B 85) zur B 11 Abzweigung Dreieck.
    Ein Verkehrsteilnehmer, der auf der B 85 aus Richtung Kirchdorf kommt und nach Zwiesel will bzw. in der Gegenrichtung unterwegs ist, muss zweimal abbiegen und den bevorrechtigten Verkehr vorbeilassen.
    Wäre da nicht eine Rechtsabbiegespur auf der B 85 und eine Einfädelspur zur geplanten Umgehung Richtung Zwiesel bzw. dasselbe auch umgekehrt besser?
  2. Wie müssen in Zukunft Verkehrsteilnehmer, die auf der B 85 aus Richtung Kirchdorf kommen und nach Rinchnach wollen bzw. in der Gegenrichtung unterwegs sind, fahren?
    Bleibt die jetzt bestehende Einmündung der St 2134 zwischen Ellerbacher Kreuzung und Grub erhalten (im Lageplan mit straßenrechtlichen Verfügungen nicht ersichtlich)?
    Oder wird der Verkehr (mit zweimaligem Abbiegen) auf die "neue" St 2134 geleitet und nach der Überquerung der B 85 über eine Linksabbiegespur über den Ortsteil Rosenau in den Ort geleitet?
  3. Der Großteil des Verkehrs aus Richtung Zwiesel (ev. auch ein Teil aus Richtung Kirchberg) wird künftig auf der "neuen" St 2134 bis zur Abfahrt "Gehmannsberger Straße" und von dort über die enge und an der Schule vorbeiführende Gemeindeverbindungsstraße (GV) führen sowie an einer sehr schmalen und durch Begrenzungsmauern eingeengten Stelle gegenüber der Kirche in die Ortsmitte einmünden. Dies führt zu einer massiven Verschlechterung der jetzt schon sehr problematischen Situation der Schulwegsicherheit.
    Mit welchen Maßnahmen soll dem begegnet werden?
  4. Die bisherige Straße durch den Ortskern von Rinchnach bis zur Einmündung in die GV von Ried wird zur Gemeindeverbindungsstraße abgestuft. Das heißt, dass der Straßenunterhalt, der Winterdienst usw. der Gemeinde zufallen und in Zukunft dadurch für die Gemeinde Mehrkosten anfallen. Wenn in Zukunft der überörtliche Verkehr aus Richtung Kirchdorf, Kirchberg und Zwiesel über Gemeindeverbindungsstraßen fließt und diese dadurch erheblich stärker belastet werden, müssten die Straßen mit überörtlichem Verkehr nicht zu Kreisstraßen gewidmet werden?
  5. Der Probstberg-Wald steht auf einem Granithügel. In diesem Bereich gab es früher einige Steinbrüche. Die Planung sieht einen tiefen Einschnitt im Bereich des Probstberges vor.
    Sind dazu Sprengungen notwendig? Kann die Sicherheit bzw. Schadensfreiheit der angrenzenden Wohnbebauung garantiert werden?
  6. Im Bereich der Abfahrt von der St 2134 neu zur "Gehmannsberger Straße" ist im Plan irrtümlich ein Sägewerk eingetragen. Sägewerke sind im Ort Zimmerau existent (auf der Karte nicht verzeichnet). Aus dem Ort Zimmerau wird deswegen eine direkte Auffahrt auf die St 2134 von der bestehenden GV Hinterklessing gefordert. Der Gemeinderat Rinchnach unterstützt dies und schlägt den Ausbau des geplanten "Anwandweges" von der GV Hinterklessing Richtung Unterasberg bis zur Abfahrt Richtung Rinchnach zu einer voll ausgebauten "Schwerstlastverkehr" tauglichen Straße vor. Dies kommt dem Bau einer eigenen Staatsstraße neben der St 2134 neu gleich.
    Gibt es eine Chance, dass dies so eingeplant und genehmigt wird?
  7. Die Gemeinde Rinchnach regt an, die Ab- und Ausfahrt auf die St 2134 bei Unterasberg als Kreisverkehr zu gestalten. Kreisverkehrlösungen werden in der Regel bei Kreuzungen eingesetzt. Beurteilt das Straßenbauamt die Kreisverkehrslösung in diesem "kreuzungsfreien" Fall für sinnvoll?
    Gibt es eine Chance, dass die "Kreisverkehr-Lösung" eingeplant und genehmigt wird?
  8. In der bestehenden Planung ist für die Überquerung der geplanten Umgehungs-Trasse zwischen Gehmannsberger Straße und Zimmerauer Straße keinerlei Möglichkeit. Das bedeutet, dass vor allem für das Anwesen Loibl, bisher über die Schneidergasse erreichbar, die bisherige Anbindung nicht mehr möglich ist. Aber auch für alle Fußgänger, Spaziergänger, "Schwammerlsucher", Wanderer, Freizeitreiter, Skilangläufer usw. ist das ursprünglich-natürliche und weiträumige Naherholungsgebiet im östlichen Gemeindebereich nicht mehr erreichbar.
    Die Gemeinde schlägt vor, einen "Durchlass" für die bestehende Schneidergasse einzuplanen.
    Welche Ausmaße müsste so ein Durchlass haben, um Sinn zu machen und die oben beschriebenen Zwecke zu erfüllen?
    Ist ein Durchlass dieses Ausmaßes an der zu kreuzenden Stelle der Schneidergasse straßenbautechnisch überhaupt möglich?
  9. Die Gemeinde Rinchnach hat in ihrer Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren noch einige andere Planänderungen gefordert.
    Wird der vorliegende Plan im Sinne dieser Planänderungs-Anträge umgeändert werden?
    Werden alle Vorschläge eingearbeitet oder nur ein Teil davon?
    Welche Vorschläge werden höchstwahrscheinlich verwirklicht werden können?
    Muss nach der von der Gemeinde Rinchnach erwarteten erheblichen Umänderung des vorliegenden Planes nicht noch einmal ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden?
  10. Einige maßnahmenbetroffene Vollerwerbslandwirte werden sowohl durch Flächenentzüge als auch durch die Zerstörung der Infrastruktur in ihrer Existenz gefährdet. Gegen den Planfeststellungsbeschluss auf Grundlage des laufenden Planfeststellungsverfahrens werden höchstwahrscheinlich beim Verwaltungsgerichtshof Klagen eingelegt werden.
    Mit welchem Zeitraum ist "erfahrungsgemäß" bei der Bearbeitung dieser Klagen zu rechnen?
  11. In einem im Planfeststellungsverfahren zitierten Verkehrsgutachten aus dem Jahre 1999 wird festgestellt, dass nur 2/3 des Verkehrs in der Ortsmitte Rinchnach Durchgangsverkehr ist.
    Das bedeutet, dass bei den Zählungen im Jahre 2000 (2820 Kfz/d) und im Jahre 2005 (2762 Kfz/d) ca. 1900 Kfz/d dem Durchgangsverkehr zuzurechnen waren. Das liegt weit unter dem Durchschnitt für die Bayerischen Staatsstraßen, der gegenwärtig bei 3.700 Fahrzeugen pro Tag liegt.
    Der Schwerverkehr bei den Zählungen in Rinchnach lag bei einem Anteil von 5 Prozent, das ergibt ca. 100 Lkw/d. Für die Umgehungsfrequenz im Jahre 2025 wird ein Zuwachsfaktor von 1,09 angenommen.
    Danach ergibt sich für die Plantrasse im Jahr 2025 ein Belastung von ca. 2050 Kfz/d, davon ca. 103 Lkw/d.
    Kennen Sie Beispiele, in denen bei einem derartigen Verkehrsaufkommen eine Umgehungsstraße mit so hohem Kostenaufwand erstellt wurde?
    Ab welchem Verkehrsaufkommen bzw. welcher Schwerverkehrsbelastung wird in der Regel der Bau einer Umgehungsstraße in Betracht gezogen?
  12. Durchfahrtsbeschränkungen bzw. –verbote für schützenswerte Orts- und Stadtkerne (wozu man auch den marktähnlichen Ortskern der ehemaligen Hofmark Rinchnach zählen kann) werden in anderen Gegenden durchaus praktiziert
    Sind Durchfahrtsbeschränkungen durch den Ortskern Rinchnach aus "straßenrechtlicher" Sicht möglich?
    Stimmt es, dass solche Beschränkungen bei Staatsstraßen grundsätzlich nicht möglich sind?
  13. Die Stadt Zwiesel sieht die Umgehung von Rinchnach als Teil eines von ihr angestrebten Autobahnzubringers zur Anschluss-Stelle Hengersberg.
    Ist die vorliegende Planung wirklich nur als Ortsumgehung von Rinchnach zu sehen und zu beurteilen oder ist sie Teil der Planung dieses Autobahnzubringers?
    Ist die Steilstrecke am "Hangenleither Berg" für den Schwerlastverkehr überhaupt geeignet?
  14. Für die Planung dieses Autobahnzubringers wird ein Raumordnungsverfahren und eine Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert.
    Was ist der Unterschied dieser Prüfungen zu dem nun durchgeführten Planfeststellungsverfahren?
    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein,
    damit eine Raumordnungsverfahren und eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden müssen?
  15. Die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU stellt im Bundestag am 24.5.2007 in ihrer Rede mit dem Titel "Der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen sollte uns alle Anstrengung wert sein" unter dem Beifall der Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP fest: "Obwohl das Problem seit Jahren bekannt ist, hält die Flächenversiegelung in Deutschland weiter an. ... Auf jeden Fall sollte eine weitere Zersiedelung der Landschaft und ihre Zerschneidung vermieden werden.
    Die Vermeidung von zusätzlicher Flächenversiegelung und Landschaftszerschneidung und eine am Prinzip der Nachhaltigkeit orientierten Politik ist auch Ziel der Bayerischen Staatsregierung. Der Bay. Ministerpräsident Horst Seehofer stellte in seiner Regierungserklärung am 10.12.2008 die Ziele der bay. Staatsregierung in den kommenden Jahren vor. Zum Umwelt- und Klimaschutz führte u. a. aus: "Wir wollen die Lärmbekämpfung verstärken und den Flächenverbrauch vermindern, was leichter gefordert als vor Ort konsensfähig ist. Wir verbrauchen in Bayern und Deutschland für Infrastruktur und andere Bauten zu viel Lebensraum. Da müssen wir bescheidener und zurückhaltender werden."
    Widerspricht die vorgelegte Planung nicht dieser Zielsetzung?