IG "Umgehung von Rinchnach"
IG Umgehung von Rinchnach Anträge-Fragenkataloge 16.2.2009 Bürgerantrag-Informationsveranstaltung 
Bürgerantrag im Sinne von Art. 18b der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
Durchführung einer eigenständigen und unverzüglichen Informationsveranstaltung zu der derzeitigen Planung der Umgehungsstraße östlich von Rinchnach durch die Gemeinde Rinchnach oder die dafür zuständige Behörde des Staates

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Gemeinderätin, sehr geehrte Gemeinderäte,

mit diesem Schreiben stellt die Interessensgemeinschaft (IG) "Für eine naturerhaltende Umgehung von Rinchnach" gemäß Artikel 18b der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern einen Bürgerantrag zur Durchführung einer eigenständigen und unverzüglichen Informationsveranstaltung zu der derzeitigen Planung der Umgehungsstraße östlich von Rinchnach.

Bei dieser Informationsversammlung, die ausschließlich das Thema Umgehung behandelt, sollen durch unbefangene Vertreter der Gemeinde und durch Fachleute der Planungsbehörde umfassende und anschauliche Informationen gegeben werden. Anschließend soll ausreichend Zeit für detaillierte Nachfragen zur Verfügung stehen.
Die umfassende Information über Grundzüge und Einzelheiten des derzeitigen Planfeststellungsverfahrens der Ortsumgehung von Rinchnach im östlichen Gemeindegebiet ist unseres Erachtens eine gemeindliche Angelegenheit im Sinne des Art. 8 GO "Übertragene Angelegenheiten", also Angelegenheiten, die das Gesetz den Gemeinden zur Besorgung namens des Staates oder anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts zuweist.

Sollte der Gemeinderat feststellen, dass die Gemeinde Rinchnach nicht Ansprechpartner für diesen Antrag ist, wird beantragt, dass der Gemeinderat einen Antrag zur Durchführung einer eigenständigen und unverzüglichen Informationsveranstaltung zu der derzeitigen Planung der Umgehungsstraße an die zuständige Behörde stellt.

Der Antrag wird begründet durch das große Informationsdefizit der Gemeindebevölkerung über
  • den genauen Verlauf,
  • das große Ausmaß des Eingriffes,
  • die detaillierte Planung und
  • die erhebliche und irreversible Auswirkung der Baumaßnahme.
Bisher gab es zu dieser Thematik keine Informationsveranstaltung durch die Gemeinde oder eine andere staatliche Behörde.

Im Anhang zu diesem Antrag befindet sich eine Liste mit Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Rinchnach, die diesen Antrag stellen. Die erforderliche Anzahl nach Art. 18b Absatz 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern ist deutlich überschritten. Die Anzahl der Unterschriften entspricht ca. 8  Prozent der Gemeindebürger (der wahlberechtigten Gemeindeangehörigen). Dabei ist festzustellen, dass von den Mitgliedern der IG der Wunsch nach einer Informationsveranstaltung nur in einigen Ortsteilen bzw. im engeren Bekanntenkreis erfragt wurde.

Gemäß Art. 18b Absatz 2 der Gemeindeordnung sind folgende Personen für alle Unterzeichnenden dieses Antrags vertretungsberechtigt: Herr Josef Dengler, Herr Manfred Aichinger, Herr Martin Scheinert