IG "Umgehung von Rinchnach"
IG Umgehung von Rinchnach Anträge-Fragenkataloge 10.11.2010 Bürgerantrag-Umbeschilderung 
Rinchnach, 10.11.2010

Bürgerantrag im Sinne von Art. 18b der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung einer wegweisenden Beschilderung für den Schwerverkehr aus den Richtungen Kirchdorf und Zwiesel über die B 85 und die ausgebaute B 11


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Gemeinderätin, sehr geehrte Gemeinderäte,

mit diesem Schreiben stellt die Interessensgemeinschaft (IG) "Für eine naturerhaltende Umgehung von Rinchnach" gemäß Artikel 18b der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern einen Bürgerantrag zur Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung einer wegweisenden Beschilderung für den Schwerverkehr aus den Richtungen Kirchdorf und Zwiesel über die B 85 und die ausgebaute B 11.

Der Antrag wird wie folgt begründet:
  1. Eine unverzügliche Entlastung des Rinchnacher Ortskernes von überörtlichem Schwerverkehr ist dringend notwendig und unbestritten.
  2. Die durch eine "Umbeschilderung" geänderte Schwerverkehrslenkung über B 85 und B 11 führt zu einer sofortigen und so gut wie keine Kosten verursachende Ortskernentlastung.
  3. Eine Abnahme des Schwerlastverkehrs durch Rinchnach würde die Erschütterungen des Fundamentes des Kirchturms sowie der Barockkirche und damit die Gefahr von Bauschäden eindeutig verringern.
  4. Eine Umbeschilderung für den überörtlichen Schwerverkehr über den Regener Tunnel würde eine fühlbare Entlastung für die über das Verkehrsaufkommen und die Lärmbelästigung klagenden Anwohner der Zwieseler Straße zur Folge haben.
  5. Die nun von Regen nach Schweinhütt großzügig und dreispurig ausgebaute B 11 ist die wesentlich geeignetere Straße für den Schwerlastverkehr. Bei einer Verkehrsführung des Schwerverkehrs aus den Richtungen Kirchdorf und Zwiesel über die B 85 und die ausgebaute B 11 hätte auch den Vorteil, dass Abbiege- bzw. Einfädelspuren zur Verfügung stehen, so dass ein ungebremster und kreuzungsfreier Verkehrsfluss gegeben wäre.
  6. Der derzeitige Zustand der Staatsstraße 2134 von der Abzweigung Dreieck bis zur Kreuzung Ellerbach gewährleistet nicht den heutigen Verkehrsqualitäts-Standard und erfüllt die Anforderungen des modernen Schwerlastverkehrs sehr unzureichend. Dies belegen auch die in letzter Zeit gehäuften und massiven Unfälle (vor allem mit LKW-Beteiligung) auf der Strecke zwischen Dreieck und Rinchnach.
    Die Straße wurde vor über 100 Jahren gebaut, Trassenführung und Verlauf entsprechen den damaligen Bedürfnissen und straßenbautechnischen Möglichkeiten. Die Strecke ist so schmal, dass auf einem längeren, kurvenreichen Streckenabschnitt nicht einmal ein Mittelstreifen gezogen werden kann.
  7. Die Verkehrsführung für den Schwerverkehr aus Richtung Kirchdorf über die B85 nach Regen und weiter über die B 11 (Regener Tunnel und dreispurige Trasse Richtung Schweinhütt/Dreieck) bzw. umgekehrt analog bedeutet zwar eine Streckenverlängerung von ca. 6 km. Die Fahrtdauer verlängert sich aber auf Grund des besseren Verkehrsflusses nur geringfügig, die Unfallgefahr sowohl bei der Ortsdurchfahrt Rinchnach als auch im gesamten Straßenverlauf wird ganz erheblich verringert.
  8. Durch einen erheblichen Rückgang des LKW-Verkehrs auf der Strecke B 85/Ellerbach –Rinchnach – B11/Dreieck würde wenigstens für Pkws ein einigermaßen akzeptabler Verkehrsfluss sowie eine Verbesserung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer auf dieser Strecke erreicht.
  9. Die von der Gemeinde nach Anträgen der IG zu Beginn dieses Jahres in ähnlicher Sache vom Staatlichen Bauamt Passau und vom Landratsamt Regen eingeholten Stellungnahmen ergaben, dass die Zuständigkeit für die Maßnahme bei der Unteren Verkehrsbehörde am Landratsamt Regen liegt und eine Umbeschilderung grundsätzlich nach entsprechender Antragsstellung und Begründung angeordnet werden kann.
  10. Die Untere Verkehrsbehörde am Landratsamt Regen schreibt in Ihrer Stellungnahme vom 2.2.2010: "Die von der IG vorgeschlagene Umleitungsstrecke über Regen wäre ... nicht vermittelbar".
    Wir sind der Meinung, dass die Umbeschilderung sehr wohl angenommen werden würde. Wir glauben, dass die LKW-Fahrer aus Eigeninteresse - auch ggf. wegen bisherig schlechter Erfahrungen mit der "jetzigen Strecke" - der Verkehrslenkung über B 85 – Tunnel Regen –dreispurig ausgebauter B 11 Richtung Schweinhütt folgen werden. Diese Strecke ist vor allem für Sattel- und Hängerzüge wesentlich besser geeignet als die St 2134 Rinchnach-Dreieck.

Im Anhang zu diesem Antrag befindet sich eine Liste mit Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Rinchnach, die diesen Antrag stellen. Die erforderliche Anzahl nach Art. 18b Absatz 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern ist gegeben.

Gemäß Art. 18b Absatz 2 der Gemeindeordnung sind folgende Personen für alle Unterzeichnenden dieses Antrags vertretungsberechtigt:
Herr Josef Dengler, Herr Manfred Aichinger, Herr Franz Egner