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Rinchnach, 10.11.2010
Bürgerantrag im Sinne von Art. 18b der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung einer wegweisenden Beschilderung für den Schwerverkehr
aus den Richtungen Kirchdorf und Zwiesel über die B 85 und die ausgebaute B 11
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Gemeinderätin, sehr geehrte Gemeinderäte,
mit diesem Schreiben stellt die Interessensgemeinschaft (IG) "Für eine naturerhaltende Umgehung von Rinchnach" gemäß Artikel
18b der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern einen Bürgerantrag zur Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung
einer wegweisenden Beschilderung für den Schwerverkehr aus den Richtungen Kirchdorf und Zwiesel über die B 85 und die
ausgebaute B 11.
Der Antrag wird wie folgt begründet:
- Eine unverzügliche Entlastung des Rinchnacher Ortskernes von überörtlichem Schwerverkehr ist dringend
notwendig und
unbestritten.
- Die durch eine "Umbeschilderung" geänderte Schwerverkehrslenkung über B 85 und B 11 führt
zu einer sofortigen und so
gut wie keine Kosten verursachende Ortskernentlastung.
- Eine Abnahme des Schwerlastverkehrs durch Rinchnach würde die Erschütterungen des Fundamentes des Kirchturms
sowie der Barockkirche und damit die Gefahr von Bauschäden eindeutig verringern.
- Eine Umbeschilderung für den überörtlichen Schwerverkehr über den Regener Tunnel würde eine
fühlbare Entlastung für
die über das Verkehrsaufkommen und die Lärmbelästigung klagenden Anwohner der Zwieseler Straße zur Folge haben.
- Die nun von Regen nach Schweinhütt großzügig und dreispurig ausgebaute B 11 ist die wesentlich geeignetere
Straße für
den Schwerlastverkehr. Bei einer Verkehrsführung des Schwerverkehrs aus den Richtungen Kirchdorf und Zwiesel über
die B 85 und die ausgebaute B 11 hätte auch den Vorteil, dass Abbiege- bzw. Einfädelspuren zur Verfügung stehen, so
dass ein ungebremster und kreuzungsfreier Verkehrsfluss gegeben wäre.
- Der derzeitige Zustand der Staatsstraße 2134 von der Abzweigung Dreieck bis zur Kreuzung Ellerbach gewährleistet
nicht
den heutigen Verkehrsqualitäts-Standard und erfüllt die Anforderungen des modernen Schwerlastverkehrs sehr
unzureichend. Dies belegen auch die in letzter Zeit gehäuften und massiven Unfälle (vor allem mit LKW-Beteiligung) auf
der Strecke zwischen Dreieck und Rinchnach.
Die Straße wurde vor über 100 Jahren gebaut, Trassenführung und Verlauf entsprechen den damaligen Bedürfnissen und
straßenbautechnischen Möglichkeiten. Die Strecke ist so schmal, dass auf einem längeren, kurvenreichen
Streckenabschnitt nicht einmal ein Mittelstreifen gezogen werden kann.
- Die Verkehrsführung für den Schwerverkehr aus Richtung Kirchdorf über die B85 nach Regen und weiter über
die B 11
(Regener Tunnel und dreispurige Trasse Richtung Schweinhütt/Dreieck) bzw. umgekehrt analog bedeutet zwar eine
Streckenverlängerung von ca. 6 km. Die Fahrtdauer verlängert sich aber auf Grund des besseren Verkehrsflusses nur
geringfügig, die Unfallgefahr sowohl bei der Ortsdurchfahrt Rinchnach als auch im gesamten Straßenverlauf wird ganz
erheblich verringert.
- Durch einen erheblichen Rückgang des LKW-Verkehrs auf der Strecke B 85/Ellerbach –Rinchnach – B11/Dreieck
würde
wenigstens für Pkws ein einigermaßen akzeptabler Verkehrsfluss sowie eine Verbesserung der Sicherheit aller
Verkehrsteilnehmer auf dieser Strecke erreicht.
- Die von der Gemeinde nach Anträgen der IG zu Beginn dieses Jahres in ähnlicher Sache vom Staatlichen Bauamt
Passau
und vom Landratsamt Regen eingeholten Stellungnahmen ergaben, dass die Zuständigkeit für die Maßnahme bei der
Unteren Verkehrsbehörde am Landratsamt Regen liegt und eine Umbeschilderung grundsätzlich nach entsprechender
Antragsstellung und Begründung angeordnet werden kann.
- Die Untere Verkehrsbehörde am Landratsamt Regen schreibt in Ihrer Stellungnahme vom 2.2.2010: "Die von der
IG
vorgeschlagene Umleitungsstrecke über Regen wäre ... nicht vermittelbar".
Wir sind der Meinung, dass die Umbeschilderung sehr wohl angenommen werden würde. Wir glauben, dass die LKW-Fahrer
aus Eigeninteresse - auch ggf. wegen bisherig schlechter Erfahrungen mit der "jetzigen Strecke" - der Verkehrslenkung
über B 85 – Tunnel Regen –dreispurig ausgebauter B 11 Richtung Schweinhütt folgen werden. Diese Strecke ist vor allem
für Sattel- und Hängerzüge wesentlich besser geeignet als die St 2134 Rinchnach-Dreieck.
Im Anhang zu diesem Antrag befindet sich eine Liste mit Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Rinchnach, die
diesen Antrag stellen. Die erforderliche Anzahl nach Art. 18b Absatz 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern ist gegeben.
Gemäß Art. 18b Absatz 2 der Gemeindeordnung sind folgende Personen für alle Unterzeichnenden dieses Antrags
vertretungsberechtigt:
Herr Josef Dengler, Herr Manfred Aichinger, Herr Franz Egner
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